EU-Entwaldungsverordnung: Schweiz steht abseits
15.2.2024 – Ab 2025 gilt in der EU ein Gesetz, das entwaldungsfreie Lieferketten vorschreibt. Die EU Deforestation Regulation (EUDR) betrifft neben Gütern wie Kakao und Kaffee auch Holz und Papier. In der Folge dürfen nur noch Güter in die EU eingeführt werden, die nicht auf Flächen produziert wurden, die nach 2020 entwaldet wurden. Zudem darf die Ware nicht in Verbindung mit der Schädigung des Waldes stehen. Die Schweiz muss beim Export in die EU diese Regeln ebenfalls einhalten. Trotzdem verzichtet der Bundesrat auf eine Anpassung des Schweizer Rechts und verpasst so eine Chance, Holz und Zellstoff aus Raubbau einen Riegel zu schieben.