Bund

In Artikel 73 der Schweizer Bundesverfassung ist festgeschrieben, dass Bund und Kantone ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und der Beanspruchung durch den Menschen andererseits anstreben. Um dieses Ziel der Nachhaltigkeit zu erreichen, ist eine Vielfalt von Massnahmen auf allen Ebenen notwendig. Dazu gehört auch die nachhaltige Beschaffung. Weil Papier und Holz auch in der öffentlichen Verwaltung wichtige Stoffe sind, kann die Aktion urwaldfreundlich.ch einen wertvollen Beitrag dazu leisten, dem Nachhaltigkeitsartikel in der Bundesverfassung nachzuleben.

Nützliche Links:

Nachhaltige Entwicklung in der Bundesverwaltung:

www.rumba.admin.ch

Nachhaltige Entwicklung im Bundesamt für Raumentwicklung:

www.are.admin.ch > Themen > Nachhaltige Entwicklung

Nachhaltige Entwicklung auf Bundesebene:

www.monet.admin.ch